Anträge zur Kammerversammlung 28.11.2020
1. Ärztekammer: Corona-Hygienezuschlag völlig unzureichend
Die Corona-Pandemie erfordert aufwändige Hygienemaßnahmen in unseren Praxen, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren. Daher ist es völlig unverständlich, dass der Corona-Hygienezuschlag von bisher 14,75 Euro der Gebührenordnung für Ärzte (nach Ziffer A245 GOÄ) zum 1. Oktober 2020 auf 6,41 Euro abgesenkt worden ist. Dies ist nach Ansicht der Fraktion Kammer gemeinsam gestalten inakzeptabel, zumal auch die 14,75 den Hygieneaufwand keinesfalls abdecken, zumal weiterhin Pandemiebedingungen herrschen und eine Impfung noch in weiter Ferne liegt. Die GOÄ sieht Steigerungsmöglichkeiten vor, wenn die Behandlung erschwert ist und einen Mehraufwand erfordert, dieser Aufwand lässt sich im persönlichen Patientenkontakt erbrachten Leistungen beispielsweise zum 2,3- oder auch 3,5-fachen Satz abrechnen.
–>> Die Kammer möge beschließen, ihren Kammermitgliedern zu empfehlen, diese GOÄ-Steigerung bis zum Ende der Pandemie für Privatversicherte anzubrigen.
2. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur mit hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen
Themen wie künstliche Intelligenz, zentrale Datenspeicherung durch die Telematik-Infrastruktur (TI), Cloudanwendungen für sensible Gesundheitsdaten stellen den Gesundheitsbereich vor große Herausforderungen - die jüngsten Datenschutzskandale verdeutlichen, wie hoch der Schaden für betroffenen Patienten und die Gesellschaft sein können. Es ist seitens der Ärztekammer klar, dass sensible, personenbezogene Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die Öffentlichkeit oder interessierter Dritter gelangen dürfen.
Ein deutlicher Verfechter der Digitalisierung ist der Bundesgesundheitsminister, welcher nicht nur Arzt-apps als Arztersatz oder eine zentrale Datenspeicherung propagiert hat, sondern auch Ärzte zwingen will, mittels 90ér Jahre Technik Patientendaten ins Netz zu stellen. Wer sich nicht an die sog. Telematik-Infrastruktur anschliessen wolle, wird mit 1 -2,5% Strafzahlungen des Honorarvolumens bedroht.
Deutliche Worte fand hier der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, welcher mit ungewohnt harschen Worten Kritik an den hochfliegenden Plänen des Gesundheitsminister Jens Spahn fand. Dessen vorschnelle Gesetzentwürfe würden das Vertrauen der Bürger erschüttern: „Gesetze müssen sicherstellen, dass digitalisierte Gesundheitsdaten nicht durch private oder staatliche Stellen missbraucht werden und auch nicht zu Stigmatisierung oder Gesundheitsprofilbildung führen.“ Die Digitalisierung im Gesundheitswesen könne laut Kelber nur „mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau“ gelingen.
Auch an der sogenannten Telematikinfrastruktur lies der oberste Datenschützer kein grünes Blatt, da es im Ramen einer „Datenschutz-Folgenabschätzungen“ klar sei, dass der Anschluss der Praxen an die TI nicht von den Praxisbetreibern zu verantworten sei: „Aus der Verantwortlichkeit der Gematik GmbH für einen sehr wesentlichen Teil der TI ergibt sich allerdings die Unzuständigkeit der Leistungserbringer für diesen Teil der TI und damit auch die Unzulässigkeit der Durchführung einer „Datenschutz-Folgenabschätzung“ in dem Bereich, in dem die Gematik GmbH die Verantwortung trägt.“
Fazit
Die Fraktion Kammer Gemeinsam Gestalten unterstützt deutlich die mahnenden Worte des Bundesdatenschutzbeauftragten, der am Mittwoch bemerkte, dass man in den letzten Monaten deutlich habe sehen können, wie hastige Initiativen und vorschnelle Gesetzesentwürfe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttert haben. Statt 12 Gesetzen in 12 Monaten sollte sich der Gesundheitsminister und die Politik bei großen Projekten mit enormem Einfluss auf unsere Gesellschaft Zeit für intensive Beratung lassen.
Quelle: Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten
–>> Die Kammer möge beschließen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur mit hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen kann.
3. Digitale Kammer jetzt - Bezirksstelle und Kammer Rundmail ermöglichen
Die ÄKN soll die Emailadressen der 43000 Kammermitglieder sammeln und (unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben) diese zur Verbreitungen von Mitteilungen, Rundschreiben und Handreichungen (z.B. in der Corona-Krise) für die Kammer oder die Bezirksstelle nutzen. Ebenso sollte das NÄB auch alternativ digital zugestellt werden, um Kosten für die Printausgabe zu sparen.
–>> Die Kammer möge beschließen, dies jetzt um zu setzen.
4. Keine Grippeimpfung in der Apotheke - Modellprojekt aussetzen!
Die Gruppe >> Kammer gemeinsam gestalten << fordert das Modellprojekt, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchzuführen, sofort aus zu setzen und zu beenden: Es sind zur Zeit kaum Grippeimpfstoffe zu bekommen, die verbliebenen Impfchargen sollten daher von den ärztlichen Profis durchgeführt werden, denn nur Ärztinnen und Ärzte sind qualifiziert für die Impfanamnese, den Ausschluss akuter Erkrankungen und für die Aufklärung zur Impfung.
Aufgrund der Corona-Pandemie und des knappen Impfstoffs sind diese Modellversuche fehl am Platz, dies vor allem dann, wenn die Impfstoffe in den Praxen fehlen, aber Apotheken, die an diesen Projekten teilnehmen würden, beliefert werden. Ebenso hat die bessere Bezahlung der Apotheker großes Unverständnis bei den Niedergelassenen hervorrufen. So wird keine Erhöhung der Impf-Quote erreicht - es kann doch wirklich nicht die Absicht des BMG und des Gesetzgeber sein, die ärztlichen Profis schlechter, die in Schnellkursen angelernten Apotheker besser zu bezahlen ?
Die Ärztekammer Nordrhein hat ebenfalls dazu aufgerufen, diese Modellprojekte zu beenden - wir sollten in Niedersachsen auch den Mut haben, diesem Beispiel schnell zu folgen und die gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern nicht weiter zu gefährden. Bereits im September hatte die Bezirksstellen der Ärztekammer Nds. dazu aufgerufen, die Modellprojekte aus zu setzen.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung: Schulungen zur Grippeimpfung in Apotheken starten
–>> Die Kammer möge beschließen, an das Sozialministerium und das BMG zu appellieren, die Modellprojekte in Niedersachsen aus zu setzen.
5. E-Arztausweis für 400 bis 500 € ?
Viele Kolleginnen und Kollegen haben in den letzten Tagen die Aufforderung ihrer Ärztekammer bekommen, den elektronischen Arztausweis zu beantragen. Wenn man diesen Ausweis bei der Bundesdruckerei bestellt, werden 420 Euro für 5 Jahre fällig, bei anderen Anbietern jährlich 100 € nebst einmalig 134 € Bereitstellungsgebühr oder 23,99 im Quartal oder ca. 8 Euro im Monat, die ebenfalls auf 5 Jahre zu zahlen sind.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen unterstützt die Anschaffung nur mit 3,60 € im Monat bzw. 11 Euro im Quartal. Diese magere Förderung wird mit dem möglichen privaten Zusatznutzen begründet oder weil der Ausweis auch für andere Leistungen eingesetzt werden könne und bereits anteilig über Gebührenordnungspositionen mitfinanziert wird (beispielsweise Abschnitt (34.8 „Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und CT-Aufnahmen“ des EBM oder der elektronische Arztbrief).
Wir sprechen uns deutlich gegen diese Regelung aus.
Die Mehrkosten sind den Kolleginnen und Kollegen nicht vermittelbar. Nachdem Konnexitätsprinzip - wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen - sollte der Gesetzgeber die Kosten vollständig übernehmen und die Kosten nicht auf die Ärzteschaft verlagern. Es ist noch Zeit nach zu verhandeln, da die Einführung der für den e-Ausweis der 2. Generation genannten Projekte wie e-Akte, e-AU, e-Notfallplan usw. für 2021 nicht realisierbar sind. Auch diese Projekte bedeuten unbezahlte Mehrarbeit und fragwürdige Überwachung für die Kollegen.
Die Kammer möge beschließen, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, die Kosten für den e-Heilberufeausweis der G2 Generation komplett zu übernehmen und die Beantragung auf freiwilliger Basis zu realisieren.
>> Kammer neu gestalten <<
