Operation Elektroschrott
28.4.2022
Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
natürlich müssen wir in der Digitalisierung mitreden, denn sonst machen es andere für uns, aber nicht um jeden Preis. Die Digitalisierung darf nicht alleinig der Optimierung des Börsenkurses der Compumedgruppe dienen, sondern muss auf freiwilliger Basis einen echten Nutzen für uns und die Patienten darstellen. Auch die KVN hat endlich begriffen, dass eine Alternative zu dieser 90ér Jahre Technik dringend indiziert ist, da KIM und Konnektoren weder betriebswirtschaftlich sinnvoll sind und sogar die Datensicherheit unserer Patienten gefährden können. Über Ihren Input zu unseren weiteren Anträgen freuen wir uns!
Ein schönes Wochenende (und vergessen Sie nicht: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Beantragung des elektronischen Heilberufe Ausweis) !
Steffen Grüner
Antrag: Testphase Telematik Infrastruktur (TI) - Beschluss des 125. DÄT ermöglichen
Die Kammversammlung der Ärztekammer Nds. appelliert an die Bundesebene (BGM, z. Hd. Herrn Professor Lauterbach), aufgrund der derzeitigen Probleme eine 12 monatige Testphase für die Telematik Infrastruktur (TI) einzuführen, bevor eine flächendeckende Versorgung erfolgen kann.
Begründung: Der 125. DÄT empfahl vor einer endgültigen Einführung eine 12 monatige Testphase, da viele Praxen und Kliniken zur Zeit durch die TI bzw. der ausfallenden Technik, streikenden Kartenlesern und fehlenden Komponenten in ihrem Versorgungsauftrag eher behindert werden. Ebenso müssen nach 5 Jahren die Konnektoren komplett ausgetauscht werden. Auch für die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist es klar, dass die Politik dafür zu sorgen hat, dass nur noch ausreichend getestete Vorgänge in die Praxen und Kliniken verlagert werden. Desweiteren müssen vorher die Fragen der Finanzierung und Problemlösung schnellstmöglich geklärt werden.
Antrag: Patientensicherheit und ärztlicher Schweigepflicht in der TI sicherstellen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen möge beschließen, sich dem Appell der Vertreterversammlung der KBV vom 4.3.2022 anzuschließen, welcher den Gesetzgeber aufforderte, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, daß
1. die Verantwortung der Datensicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) bei den Herstellern und der Gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz liegt,
2. dass die Gematik dafür Sorge trägt, dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Kartenterminals in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird.
Begründung: Die Ärzteschaft wurde per Gesetz und unter Androhung von Sanktionen gezwungen, die Telematik Infrastruktur (TI) in Praxen und Kliniken einzuführen. Bei Datenlecks durch fehlerhafte Konnektoren der TI sieht der Bundesdatenschützer die Ärzteschaft in der Pflicht, alle Patienten nach den Präliminarien der DSGVO zu informieren und zu entschädigen. Dem Versuch, diese Verantwortung den Ärzten und Psychotherapeuten zuzuordnen, muss eindeutig und sofort die Grundlage entzogen werden.
Antrag: Sammlung von Sanitätsmaterial für die Ukraine
Die Ärztekammer Niedersachsen möge prüfen, landesweit Sanitätsmaterial für Hilfslieferungen an die Ukraine über die Bezirksstellen zu sammeln und den Kollegen in den Krisengebiet zukommen zu lassen.
Begründung: Die Ärztekammer Niedersachsen ist bereits über die Tschernobyl Stiftung in der Ukraine humanitär erfolgreich tätig geworden. Es ist jetzt Zeit, dies Engagement fort zu setzen. Laut Dr. Leo Wolansky, ukrainisch-amerikanischer Radiologe und Präsident der Ukrainian Medical Association of North America (UMANA), benötigt die Ukraine z.B. Schläuche für die nasogastrische Intubation, Foley-Katheter, Hydrogel-Verbände bei Verbrennungen, Transfusionsbeutel, Heparin, Atropin und Tramadol, hier kann die Ärtzekammer Niedersachsen ihre ärztliche Kompetenz mit einbringen.
Antrag: GOÄ noch in dieser Legislaturperiode
Die Ärztekammer möge beschließen, die Bundesregierung, insbesondere Herrn Prof. Lauterbach aufzufordern, die GOÄ noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren und zu verabschieden. Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, entsprechend vorbereitend aktiv zu werden.
Begründung: Laut Prof. Dr. Lauterbach habe eine GOÄ-Reform derzeit "keine Priorität". Eine Reform der GOÄ wurde ebenso im Koalitionsvertrag der Ampel ausgeklammert. Seit 1996 wartet die Ärzteschaft auf eine kostendeckende und auskömmliche GOÄ. Eine sofortige Reform für eine leistungsgerechte Vergütung ist im Sinne der Patienten und der Ärzteschaft dringend indiziert.
Antrag: Beibehaltung der Hygienepauschalen
Die Ärztekammer Niedersachsen möge beschließen, die Kostenträger und die Bundesärztekammer aufzufordern, eine Verlängerung der Gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung "Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ" über den 31.03.2022 hinaus zu vereinbaren sowie den Bewertungsausschuss aufzufordern, die EBM-Ziffern 02402 und 02403 (Abstrichziffern bei Patienten mit Covid-19-Symptomen) sowie die EBM-Ziffern 01433/01434 für ärztliche Konsultationen über den 31.03.2022 hinaus als Abrechnungsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten.
Begründung: Seit dem 1. April 2022 werden Abstriche für kurative Corona-PCR-Tests in Arztpraxen nicht mehr gesondert vergütet. Auch die Abrechnung der EBM-Ziffern 01433/01434 für die ärztliche Konsultation war zeitlich bis zum 31.03.2022 befristet. Somit können die EBM-Ziffern 02402 und 02403 beim Abstreichen von Patienten mit Covid-19-Symptomen und die Ziffern 01433/01434 für entsprechende telefonische Konsultationen nicht mehr angesetzt werden. Das bedeutet, dass diese Leistungen über die Versicherten-/ Grundpauschale bereits abgegolten sind. Nur befristet galt schließlich auch die Analogabrechnungsempfehlung zur Ziffer GOÄ Ziffer A383. Angesichts der epidemiologischen Lage und der erfolgten Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung bis zum 30.06.2022 ist dies Vorgehen nicht nachvollziehbar, denn diese Leistungen werden weiter anfallen. Das Vorgehen gleicht einer Abstrafung und Geringwertschätzung derer, die in der Pandemie an vorderster Front stehen.
Dres. Jansen, Grüner, Thiele
