Ärztekammerwahlen2025
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Nicht die Gematik ist das Problem, Herr Spahn ist das Problem!
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Erfolg: Leichenschau besser vergütet - mein Antrag auf dem DÄT wurde angenommen!
Leichenschau: Keine pauschale Kriminalisierung - Vergütung jetzt regeln !
Neues Ärztehaus in Hannover
Telematikinfrastruktur
Als Studiogast beim WDR
Terminvernichtungsgesetz: Veranstaltung gegen das Terminvergabe und Servicegesetzes in Hannover
Scherbenhaufen der ärztlichen Selbstverwaltung
Wir brauchen eine politische Ärztekammer !
Notdienstreform / Portalpraxen
Coronavirus - offener Brief an die KVN Vorstände !
Wahlergebnisse - FFp 2 Masken zum Selbstkostenpreis
Designierter Kammerchef fordert Coronapraxen
Absage an Flächentestungen zu Lasten der GKV
Schutzschirm wie in NRW auch für Niedersachsen
Keine Impfungen in Apotheken
Klinikstreit - Bezirksstelle Osnabrück bietet sich als Mediator an
Kritik an Notdienstorganisation der KVN
Covid-Berichterstattung: Forderung nach einer ausgewogenen Risikokommunikation!
Verlängerung des Rettungsschirms gefordert
Hygienezuschlag in alter Höhe beibehalten
Vorwort im Niedersächischen Ärzteblatt (10/2020)
Apothekenimpfungen - Modellprojekte einstellen !
E-Arztausweis für 400 bis 500 € ?
PM: Notarztstandort Bramsche erhalten
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Meine Vorstellung zur Kammerwahl
Anträge zur Kammerversammlung 28.11.2020
Wahlliste 11: Arzt-sein-verbindet
Ergebnisse der Kammersitzung vom 28.11.2020
Ergebnisse der Kammerwahl
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Was wird 2021 uns bringen ? Helfen Sie mit !
Post vom Landesrechnungshof
Ärztekammer befürchtet Schliessungen
Operation Elektroschrott
Deutscher Ärztetag 2022
Künftig zur Behandlung in die Apotheke?
Energiekosten, TI, GOÄ Neu, Patientenneuregelung: Unsere Anträge für die nächste Kammerversammlung am 24.9.2022:
Digitalisierung, e-Rezept und Chaos Computer Club
Zur geplanten Schließung des Klinikstandortes Ankum-Bersenbrück Von OSK Red. -23. November 2022
Geplante Schließung überdenken!
Was sagt die Ärztekammer zur Umwandlung des Marienhospitals? Radio Osnabrück 9 Dezember 2022
Ankumer Krankenhaus: Neue Petition fordert Machtwort von Bischof Bode
Haben Praxen bald mittwochs geschlossen? Ärzte aus Osnabrück reagieren zurückhaltend
Letzter Kittel an das BMG
Auch von Osnabrück aus: Medizinisches Personal schickt Gesundheitsministerium “letzten Kittel”
Politik: Heilberufler geben ihren „letzten Kittel“ Protestaktion, 17.3.2023
Medikamentenengpässe, Krankenhausschliessung, Weiterbildung: Unsere Anträge
Doppelstrukturen und unfaire Förderung
Entfernung der Parkplätze am Hasetorwall beeinträchtigt die Patientenversorgung
Freisprechung der Medizinischen Fachangestellten in Osnabrück
Explosive Stimmung in Berlin
eAU löst Chaos aus 31. August 2023 · Die verpflichtende Einführung der elektronischen Krankmeldung zu Jahresbeginn bedeutete für den Osnabrücker Klempner-Betrieb Fischer erheblichen Mehraufwand. Au
Ärztekammer Osnabrück übt Kritik an der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Cannabis-Legalisierung
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Kammerneubau: Zu wenig Transparenz?
Bereitschaftsdienstreform in Niedersachsen
Mensch und Medizin: Wie wird sich die ärztliche Versorgung entwickeln?
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GOÄ neu / ePA - Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz
Isotonischen Kochsalzlösungen ohne deutsche Zulassung
Zukunft der Gesundheitsversorgung im Wittlager Land
Erfolgreiche Fortbildungsveranstaltung zum Thema Harnwegsinfekte
Sicherheitsrisiken beim Heilberufsausweis und der elektronischen Patientenakte
ePA Start in der Praxis
Tag der Gewaltprävention gegenüber medizinischem Personal in Klinik und Praxis
Bezirksstellenwahlkampf 2025
GOÄ Neu: Eine Alternative?
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Bezirksstellenwahl Osnabrück: Ihre Stimme für die Liste 2 „Ärztekammer gemeinsam gestalten“.
Kollegin Hale Sentürk für die Liste "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Kollege Rainer Wölbling für die Liste 2 "Ärztekammer neu gestalten"
Dr. Thomas Thiele, Liste 2 "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Dr. med. Aneta Graida, Liste 2: "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Kollege Herwig Butz für Liste 2: „Ärztekammer gemeinsam neu gestalten“
Dr. Steffen Grüner, Liste 2 "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Karl-Ernst Brockhaus, Liste 2 "Ärztekammer neu gestalten"
PD Dr. Cornelius Bachmann für Liste 2: "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Dr. Peter Subkowski für Liste 2: "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Prof. Michael Winking für die Liste 2: "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"
Damir Tabakovic für die Liste 2 "Ärztekammer gemeinsam neu gestalten"

E-Arztausweis für 400 bis 500 € ? 

Geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vermutlich haben auch Sie in den letzten Tagen die Aufforderung ihrer Ärztekammer bekommen, den elektronischen Arztausweis zu beantragen. Wenn Sie damit die Bundesdruckerei beauftragen, werden 420 Euro für 5 Jahre fällig, bei anderen Anbietern jährlich 100 € nebst einmalig 134 € Bereitstellungsgebühr oder 23,99 im Quartal oder ca. 8 Euro im Monat, ebenfalls auf 5 Jahre zu zahlen.



Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen unterstützt die Anschaffung nur mit 3,60 € im Monat bzw. 11 Euro im Quartal - die Begründung dafür ist, weil man dadurch auch privaten Zusatznutzen haben würde oder der Ausweis auch für andere Leistungen eingesetzt werden kann und bereits anteilig über Gebührenordnungspositionen mitfinanziert wird (beispielsweise Abschnitt (34.8 „Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Rötgenaufnahmen und CT-Aufnahmen“ des EBM). (sic!) Wenn Sie eRezepte, die elektronische AU oder eMedikamentenpläne ausweisen wollen, dann sollten Sie den elektronischen Heilberufeausweis bestellen.

Wenn Sie denken,

  • dass Ihre elektronische Signatur Ihnen gehört,

  • wenn Sie nichts von elektronsicher Überwachung und Mehrarbeit halten,

  • wenn Sie nicht wie in den USA 34 bis 55 % ihrer Arbeitszeit damit verbringen wollen, ihre Notizen in der elektronischen Patientenakte (EHR) zu überprüfen,

  • wenn Sie denken, dass Sie und ihre Helferinnen auch ohne PIN und PUK geschützen Arztausweis auskommen würden,

  • und wenn Sie keinen Assistenten oder eine KI (Künstliche Intelligenz) mit dem Führen der eAkte beauftragen wollen,

    dann sollten Sie den Ausweis nicht bestellen.

Anders als von der Ärzekammer oder von der Bundesdruckrei insinuiert, gibt es keine Verpflichtung zur Bestellung des eArztausweises. Auch dann nicht, wenn Sie bereits an der Telematik Infrastruktur (TI) angeschlossen sind, nur für die oben genannten Projekte ist ab 2021 ist der eAusweis der 2. Generation notwendig. Schon jetzt ist aber absehbar, dass dies erst später erfolgen wird.

Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen: Wenn das BMG, welches sich unlängst den Werbeetat von 900.000 auf 30 Millionen Euro erhöht hat, auf diesen Ausweis besteht, dann sollte es dafür auch die Kosten für den eHeilberufeausweis der G2 Generation komplett übernehmen. Die Beantragung sollte auf rein freiwilliger Basis erfolgen.

Dafür werde ich mich auf der nächsten Kammerversammlung einsetzen.

Dr. Steffen Grüner,

Vorsitzender der Bezirksstelle Osnabrück der Ärztekammer Niedersachsen