Nicht die Gematik ist das Problem, Herr Spahn ist das Problem!
Die Privatsphäre des Einzelnen löst sich derzeit faktisch auf und das nicht nur im Netz, sondern auch in der Gesundheitspolitik. Herr Sphan verabschiedet sich per Gesetz von der Idee, daß Bürger Persönliches und Intimes schützen dürfen. Bisher machten sich Ärzte schnell strafbar, wenn sie die ihnen anvertrauten Krankheitsgeschichten und Geheimnisse aus ihrer Praxis dringen ließen. Das ist vorbei. Jedes Detail des Leidens, der Symptome, des Verlaufs und der Therapie soll digitalisiert und via Internet verschickt werden. Gibt es ein Datenleck, hat der betroffene Arzt ein Problem: Alle Patienten einer Praxis oder eines Krankenhauses müssen über das Datenleck informiert werden, es drohen Strafen nach DSGVO bis zu 40% des Umsatzes, die zivilrechtlichen Ansprüche des Patienten noch nicht einmal erwähnt. Die Würde des Menschen hat unantastbar zu sein - bei den Ärzten und auch im Gesetz. Können wir Ärzte es verantworten, für „kleine Münze“ die Daten unserer Patienten mittels 90ér Jahre Technik ins Netz zu stellen? Patientendaten zu digitalisieren und einem riskanten Transfer zu unterwerfen, berührt medizinische und rechtsethische Prinzipien. Hier müssen wir uns als Anwälte unserer Patienten einer Verantwortung stellen, die nicht Herrn Spahn überlassen werden darf.
