Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier unsere Anträge für die nächste Kammerversammlung - wie viele von Ihnen denke ich auch, dass sich das BMG erst um eine ausreichende Versorgung von z.B. Antibiotika und Fiebersäften kümmern sollte, bevor es andere Themen w. zum Beispiel die Cannabislegalisierung angeht. Ebenso darf die Schliessung von kleineren Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung nicht zu Lasten der Patienten, der Ärzteschaft und der Steuerzahler gehen, wie leider in Ankum geschehen und wie es für viele weitere Krankenhäuser vom neuen Gesundheitsminister angekündigt worden ist.
Wie ist Ihre Meinung dazu ?
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Grüner
Maßnahmen gegen den Medikamentenengpass priorisieren !
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es aktuell bei 467 Medikamenten Lieferengpässe. Die Zahl der Engpässe ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Betroffen sind unter anderem Arzneimittel zur Behandlung von Krebserkrankungen und Antibiotika, aber auch Asthma- sowie Cortison-Präparate. Der Interessenverband Pro Generika nennt auch Herz-Kreislauf-Medikamente, Schmerzmittel und Antidepressiva, die immer wieder knapp würden. Besonders der monatelange Mandel an Fiebersäften und Antibiotika war bis dato in dieser Form unbekannt - allein dies Merkmal sollte das BMG begewegen, sich der Beseitigung dieser Engpässe zuerst zu zu wenden.
Beschluss: Die Kammerversammlung möge beschließen, das BGM aufzufordern, die Beseitigung des Medikamentenengpass in ihren Bemühungen zu priorisieren.
Konversion von Krankenhäuser in Belegarztzentren zu Lasten des Landes und der Niedergelassenen verhindern!
Die Schließung des Ankumer Krankenhauses der Niels-Stensen-Kliniken (NSK) und die Konversion in ein regionales Belegarztzentrum (RBZ) bedeutet eine zusätzliche Belastung für den Steuerzahler und für die niedergelassene Ärzteschaft: Die Abfindungen des Personals werden vermutlich mit Landesmitteln, die Schaffung neuer Belegarztstellen aus dem Honorartopf der Niedergelassenen bestritten. Da kein finanzieller Ausgleich seitens der Krankenkassen erfolgt, wird für die Versorgung ambulanter Patienten so noch weniger Geld vorhanden sein. Da im Belegarztzentrum keine ärztliche Präsenz 24/7 vorhanden sein wird, werden dort frisch Operierte außerhalb der Sprechstunden auf den Bereitschaftsdienst oder die weiter entfernte Krankenhäuser zurück greifen müssen. Ebenso werden im Hinblick auf in Ankum schon bestehende Medizinische Versorgungszentren (MVZ) so eigentlich unnötige und vermutlich defizitäre Doppelstrukturen geschaffen. Das Verschiebespiel aus dem stationären in den ambulanten Bereich stellt die NSK von Folgekosten frei, geht aber zu Lasten der Bevölkerung, der Steuerzahler und der niedergelassen Ärzteschaft. Auch die Vertreterversammlung der KVB hat hier bereits dankenswerter Weise berechtigte und ungewöhnlich scharfe Kritik formuliert, dem die Politik folgen sollte. Weitere Umwandlungen von kleinen Häusern in RBZ drohen ebenfalls nach Rückzug der Krankenhausträger zu Lasten des ambulanten Bereiches und des Steuerzahlers zu gehen.
Beschluss: Die Ärztekammer möge beschließen, sich der Kritik der Vertreterversammlung der KVN anzuschließen und die Umwandlung von Krankenhäusern in regionale Belegarztzentren aus Mitteln des Landes und der Ärzteschaft in Niedersachsen zu verurteilen.
Benachteiligung der Hausärztlichen Internisten beseitigen - Weiterbildungsberechtigung auch für 24 Monate ermöglichen !
Im Rahmen einer 60-monatigen Weiterbildung zum Facharzt der Allgemeinmedizin ist der 24 Monate andauernde Abschnitt in der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen ausschließlich den Allgemeinmedizinern vorbehalten und schließt den hausärztlichen Internisten dezidiert aus. Damit weicht die niedersächsische Weiterbildungsordnung von der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer oder der Weiterbildungsordnung in Westfalen Lippe oder anderen Bundesländern ab. Dies bedeutet für internistische Hausärzte auch eine Benachteiligung in der Suche nach einem Nachfolger.
Beschluss: Die Kammerversammlung möge beschließen, diese Benachteiligung der hausärztlichen Internisten ab zu schaffen und auch dieser Facharztgruppe den 24 monatigen Weiterbildungsabschnitt ("Quereinstieg") zu genehmigen.“
