P R E S S E I N F O R M A T I O N

„Der Rettungsschirm muss verlängert werden - die niedersächsischen Haus- und Fachärzte sind neben den Kliniken ein Stabilitätsfaktor unseres Gesundheitssystems.“

Osnabrück, den 9. November 2020.

„Es ist sicherlich sinnvoll, dass die Politik Krankenhäuser in der Pandemie weiterhin wirtschaftlich absichert. Wir fordern die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Landesregierung auf, auch den bisherigen Rettungsschirm für Praxen bis zum 30.06.2021 zu verlängern und den gestiegenen Sachkosten im ambulanten Bereich im Rahmen der Vergütung Rechnung zu tragen.“ so Dr. Steffen Grüner, Vorsitzender der Bezirksstelle Osnabrück der Ärztekammer Niedersachsen.

Der ambulante Bereich trägt dazu bei, den stationären Bereich zu unterstützen und als Wellenbrecher vor einer Überflutung zu schützen: Circa 90 % aller Patienten - vor allem auch mit einer Corona-Infektion - werden in den Praxen diagnostiziert und behandelt. Auch vor diesem Hintergrund ist die Kürzung der GOÄ Hygieneziffer  auf 6,41€ zum 1.10.2020 nicht hinnehmbar.
Wie auch bei der ersten Welle ist die systemrelevante medizinische Versorgung auch noch von anderen Folgen betroffen: Die Vorsorgen- und Routineuntersuchungen werden verschoben bzw. pandemiebedingt abgebrochene oder reduzierte Behandlungen führen zu Umsatzrückgängen, weil bestimmte Leistungen aktuell nicht erbracht werden können oder elektive Leistungen vermieden werden, um Kapazitäten zu schaffen. Dies betrifft alle Praxen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung, aber auch MVZ oder Kliniken.

Angemessene Risikokommunikation - keine Ängste schüren!

Obwohl die Praxen, die MVZ und die Kliniken ein professionelles Hygienemanagement betreiben und sicher aufgesucht werden können, vermeiden viele Patienten, z.B. auch viele chronisch Kranke, notwendige Verlaufs- und Therapiekontrollen oder Krebsvorsorgen. Dieser Fallzahlrückgang und die pandemiebedingte Leistungsreduzierung schaffen bei steigenden Kosten ein Defizit. Dies wird sich auch noch ins Jahr 2021 fortsetzen. Etliche Einrichtungen haben schon im 2. Quartal 2020 deutliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen und sie tragen mit ihrem Personal ein gesundheitliches und existentielles Risiko: Bei Covid-Kontakten besteht nicht nur die Gefahr eine Ansteckung, sondern auch der Zwangsschließung oder oder Quarantäne des Personals.
„Die Praxen und Kliniken sind sicher, der Verbund aus ambulanter und stationärer Versorgung hat die Pandemie sehr gut bewältigt und wird dies auch weiterhin tun - hier gilt es auch, durch eine angemessene Risikokommunikation Ängste zu nehmen und nicht zu schüren. Es gilt weiterhin zu betonen, dass Patienten und vor allem chronisch Kranke Vorsorgen und Nachkontrollen ohne Angst vor Ansteckungen wahrnehmen und nicht verschieben.“

 Dr. Steffen Grüner,

Vorsitzender der Bezirksstelle Osnabrück der Ärztekammer Niedersachsen

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