Corona-Hygienezuschlag völlig unzureichend



Die Corona-Pandemie erfordert aufwändige Hygienemaßnahmen in unseren Praxen, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren.


Mit Unverständnis reagieren daher Ärztinnen und Ärzte auf die Meldung, dass der Corona-Hygienezuschlag von bisher 14,75 € der Gebührenordnung für Ärzte (nach Ziffer A245 GOÄ) zum 1. Oktober 2020 auf 6,41 Euro abgesenkt worden ist. Dies ist nach Ansicht der Fraktion >>Kammer gemeinsam gestalten<< völlig inakzeptabel, zumal auch die früheren 14,75 € den Hygieneaufwand unter Pandemiebedingungen kaum abbilden.
Die GOÄ sieht Steigerungsmöglichkeiten vor, wenn die Behandlung erschwert ist und einen Mehraufwand erfordert - dieser Aufwand lässt sich bei im persönlichen Patientenkontakt erbrachten Leistungen auch zum 3,5-fachen Satz abrechnen.

Für die nächste Kammerversammlung werden wir den Kammermitgliedern empfehlen, diese GOÄ Steigerung bis zum Ende der Pandemie für Privatversicherte anzubringen.