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GOÄ Neu - 25 Jahre ohne  Anpassung an Teuerungsrate und allg. Wirtschaftswachstum. Ein Silber-Jubiläum ohne Grund zur Freude. Wir schreiben heute Rechnungen mit GOÄ-Ziffern aus dem Jahr 1996, damals in Mark & Pfennig, heute in Euro & Cent. Kritiker sprechen hier von einem Versagen der Bundes- und Landesgremien und von einem betriebswirtschaftliches Desaster gerade für die junge Generation freiberuflich tätiger Kolleginnen & Kollegen. Hier gibt es auch auf Landesebene Gestaltungsmöglichkeiten.                                

Das dritte Digitalisierungsgesetz wurde am 20.1.2021 im Kabinett beschlossen und steht an zur Verabschiedung im Bundestag an. Kritikern offenbart sich eine Paradigmenwechsel, eine Abkehr von patientenorientierter Medizin, weg von Empathie und Datenschutz und sprechen hier von einer Hinwendung zu technokratischer Call-Center-Medizin, wo ein imaginärer Tele-Doktor ein e-Rezept und eine e-AU ausstellen kann, ohne den Patienten jemals persönlich untersucht zu haben.

Ärztekammerneubau: In finanziell angespannten Zeiten erwarten die Kolleginnen und Kollegen nachhaltige Aufklärung über die tatsächlichen Baukosten und absolute Transparenz hinsichtlich der Frage wie weitere Teuerungen eingespart und vermeiden werden können.

Telematikinfrastruktur: Laut des „white paper“ der Gematik werden ab 2025 Konnektoren, e-Heilberufeausweis und der facebook der Vergangenheit angehören werden – warum müssen wir also weiterhin in diese Technik unsere Zeit, Nerven und Geld investieren ?

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA): Auch hier kommen alle 5 Jahre ca. 300 bis 500€ auf die Kolleginnen und Kollegen zu, ohne einen direkten Zusatznutzen, sondern vielmehr mit der Gefahr, endgültig den gläsernen Therapeuten zu schaffen. Hier brauchen wir eine starke gemeinsame Positionierung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (e-AU) ist ebenfalls Ambulante Kodierrichtlinien für die Ärzteschaft, denn sie bedeutet tatsächlich eine Mehrarbeit: Zunächst muss die e-AU mit dem eHBA signiert werden, an die Krankenkasse verschickt und danach nochmal für den Patienten und für den Arbeitgeber ausgedruckt werden. Funktioniert die Technik nicht ( wir erinnern uns an die 8 wöchige Konnektorenpause ), geschieht wieder alles auf Papier. Hier brauchen wir eine starke gemeinsame Positionierung.

Ambulante Kodierrichtlinien (AKR), „Kodierhilfen“: 2011 verhinderten massive Widerstände der Berufsverbände und eine Petition an den Bundestag die AKR. Eines der “Spahn-Gesetze” lässt sie nun aber wieder aufleben und die KBV hat schon vorgearbeitet: Einer „Kränkercodierung“ unserer Patienten sollten wir uns weiterhin verweigern.

    

Corona und kein Ende: Allen „Wellenbrechern“ zum Trotz führt Deutschland jetzt weltweit bei den Infektionszahlen, hier vor allem bei den gefährdeteren Gruppen. Die Öffentlichkeit erwartet nicht nur in Niedersachsen ärztlichen anstatt ausschließlich virologischen Sachverstandes. Die Öffentlichkeit erwartet ärztlich evidente und nachhaltige Vorschläge zur Lösung der Krise. 

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Steffen Grüner

Bezirksstelle Osnabrück