Ärztliche Leichenschau seit dem 122. Ärztetag in Münster besser vergütet

Gemäß der Empfehlung der Enquetekommission wird die ärztliche Leichenschau jetzt besser vergütet. Dank meines Antrages auf dem 122.  DÄT wird die vorläufige Leichenschau mit 110, die endgültige mit 165 € vergütet. Ein toller Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen, die dies bis dato nur für kümmerlichen 60 Euro erbringen durften. Ebenso wird so den pauschalen Verdächtigungen der Staatsanwaltschaften ein Riegel vorgeschoben.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte Neuregelung der Leichenschau tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Es war ein langer Weg bis dahin: 

Vergütung jetzt regeln!