Ergebnisse der Kammersitzung vom 28.11.2020
Letzte Kammerversammlung vor der Wahl:
Die Befassung mit unseren Anträgen „Gegen Impfungen in Apotheken“ und für die „Komplette Übernahme der Kosten für den e-Ausweis“ wird am Anfang der Sitzung abgelehnt (erstaunlich: Einige Kollegen in der Versammlung scheinen nicht (mehr) zu impfen oder freudig die 500€ alle 5 Jahre für den von der Politik gewollten elektronischen Arztausweis zahlen zu wollen).
Reform der Reisekosten- und Aufwandsentschädigung (RKEO)
Die Angst vor dem Landesrechnungshof scheint auch hier anfänglich die Debatte v.a. seitens des Vorstandes zu bestimmen, denn die neue RKEO stelle einen „Systemwechsel“ da.
Natürlich unterlaufen auch der besten Selbstverwaltung Fehler - aber auch nach dem Umsatzsteuerdebakel der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen und der Kostensteigerung des Ärztekammerneubaus sollte ein freier Beruf einer übergriffigen Politik weiterhin Paroli bieten. Die Reform der Reisekosten und Entschädigungsordnung geht zurück an den Ausschuss, denn diese neue Entschädigungsordnung wirft viele Fragen auf und sollte von der neuen Kammerversammlung, die es dann ja auch betrifft, 2021 diskutiert werden.
Weiterbildungsordnung:
Viele Kollegen wandern in andere Kammerbereiche ab, weil die niedersächsische Weiterbildungsordnung Zusatzbezeichnungen wie z. B. klinische Notfallmedizin noch nicht umgesetzt hat. Vertreter der Krankenhäuser ( Marburger Bund ) befürchten durch die Umsetzung Nachteile, Internisten und Chirurgen vakante Stellen, Pädiater halten die Einführung der Bezeichnung für entbehrlich. Für die Mehrheit der Kammerversammlung überwiegen aber die Nachteile, welche eine Nichtumsetzung für Niedersachsen haben würde - die Änderung wird verabschiedet.
Ärztekammerneubau: Nachtragswunsch?
Bericht der Verwaltung: Der Neubau schreitet voran. Es gäbe ein Delta (vulgo: Kostenlücke) zwischen Entwurfs- und Ausführungsplanung. Die Kosten für den Kostenkomplex Dach/Fassade hätten halbiert werden können, würden aber für die anderen Pakete noch verhandelt. Aufgrund der Komplexität sei ein Kostenrisiko vorhanden, auch aufgrund der Pandemie Situation. Obwohl 2019 ein Generalvertrag geschlossen worden ist, der die Kammer von einem Finanzrisiko freistellen sollte, bestünde das Delta weiterhin. Ein Mitglied des Vorstandes bekräftigt, es würden “...definitiv keine 100 Millionen”. Ein Nachtragshaushalt sei aber vermutlich unvermeidlich, da die Prozesse fortlaufend seien, z.B. höhere Decken aufgrund Corona, des kälteren Winter oder “...weil alles aus China käme...” (sic!).

Pandemie
Die Ärztekammer baut jetzt ein Melderegister auf, ein Register für Pflege- und Beatmungskräfte leider nicht, weil dies eine Aufgabe des Landes sei. Auch nicht in Niedersachsen gemeldetet Ärzte werden nicht berücksichtigt. Auch hier missliche Doppelstrukturen, denn die KVN initiiert ebenfalls ein Melderegister für Vertragsärzte.
Impfzentren:
Patienten sollen in Vierergruppen eingeladen werden, Ärzte überwachen Impfteams, Priorisierung erfolge von staatlicher Seite, ebenso würde das Haftungsrisiko übernommen (vulgo: vom Steuerzahler).
Antrag: Corona-Hygienezuschlag völlig unzureichend
Mitten in der zweiten Welle sind auch die Kostenfaktoren der Pandemie in der Behandlung weiter zu spüren, deswegen ist es unverständlich, dass die Hygieneziffer von 14 € auf 6 € gekürzt worden ist. Unserem Vorschlag, dafür die Steigerungsfaktoren in der Behandlung höher zu setzen, vermag der Vorstand aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zu folgen, zumal diese Faktorensteigerung immer individuell erfolgen soll.
Auch hier nimmt die Diskussion unerwartete Verläufe: Ein niedergelassener Unfallchirurg aus Braunschweig sagt, man habe mit den 14 Euro bereits alles abdecken können, scheint aber den erheblichen Aufwand zu vergessen, da ja nach jeder Behandlung alles desinfiziert werden muss. Ein Gynäkologe aus Bramsche wendet sich ebenfalls gegen eine GOÄ Erhöhung, da ja auch GKV Patienten versorgt werden würden, aus dem Vorstand wurde gebarmt, man müsse auch an die eigenen Patientenrechnungen denken bzw. bezahlen. Der Vorstand findet eine salomonische Lösung, indem der Antrag als Resolution verabschiedet und an die Bundesärztekammer (BÄK ) zur Nachverhandlung weitergegeben wird.

Antrag „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur mit hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen“

Wird vom Vorstand an die BÄK weitergegeben
Antrag: Digitale Kammer jetzt - Bezirksstelle und Kammer Rundmail ermöglichen
Wird von der Kammer angenommen