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GOÄ neu / ePA - Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz
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Bericht: Elektronische Patientenakte (ePA) – Fluch oder Fortschritt?

· 11. September 2024  ·

GOÄ neu / ePA - Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz

Die Einführung und geplante verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt einen der größten Digitalisierungsbausteine im deutschen Gesundheitswesen dar. Ab Anfang 2025 soll sie schrittweise zur Standardlösung werden – zunächst auf freiwilliger Basis, später durch ein sogenanntes Opt-out-Verfahren, bei dem Patientinnen und Patienten der Nutzung aktiv widersprechen müssen, wenn sie ihre Daten nicht digital verwalten lassen möchten.

Aus Sicht der Ärztekammer Osnabrück begrüßen wir grundsätzlich den Gedanken, medizinische Informationen sektorenübergreifend verfügbar zu machen. Im Idealfall könnten Mehrfachuntersuchungen reduziert, Medikationsfehler vermieden und die Versorgung koordiniert verbessert werden.

Allerdings sehen wir erhebliche strukturelle und praktische Defizite:

  • Technische Hürden: Viele Praxen berichten von instabilen Systemen, langen Ladezeiten und unzureichender Anbindung über die Telematik-Infrastruktur.

  • Rechtsunsicherheit und Datenschutz: Ärztinnen und Ärzte sehen sich erneut in der Rolle von Datenverwaltern – bei unklaren Verantwortlichkeiten und zunehmendem Haftungsrisiko.

  • Zeitaufwand in der Praxis: Der bürokratische Aufwand steigt, ohne dass es einen echten Mehrwert für die tägliche Patientenversorgung gibt.

Wir fordern daher:

  • ein Moratorium zur verpflichtenden Einführung,

  • die volle Freiwilligkeit auf Seiten der Patienten UND Leistungserbringer,

  • sowie eine unabhängige Evaluation der Funktionalität und Sicherheit der ePA vor jeder Weiterentwicklung.


Bericht: Reform der GOÄ – Noch immer keine Einigung in Sicht

Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die zuletzt im Jahr 1996 grundlegend überarbeitet wurde, ist weiterhin ein gesundheitspolitisches Dauerthema. Trotz intensiver Vorarbeiten seitens der Bundesärztekammer liegt die überarbeitete Version noch immer auf Eis – eine Umsetzung ist frühestens nach der nächsten Bundestagswahl realistisch.

Was steckt hinter der GOÄ neu? Die überarbeitete Fassung soll medizinisch aktuelle Leistungen abbilden, transparente Leistungsbeschreibungen enthalten und moderne Versorgungsrealitäten – etwa im Bereich Telemedizin – berücksichtigen. Auch die betriebswirtschaftlich realistische Kalkulation ärztlicher Leistungen ist ein zentrales Anliegen.

Die Probleme im Überblick:

  • Politische Blockadehaltung: Trotz fertiger Leistungslegenden und Bewertungssystematik fehlt die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Fehlendes Einvernehmen mit der PKV: Die Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung stocken immer wieder – auch wegen der erwartbaren Kostensteigerungen.

  • Gefahr einer GOÄ aus der Hand der Politik: Es mehren sich Stimmen, die eine gesetzgeberische Lösung außerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung fordern – ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit.

Forderung des Vorsitzenden der Ärztekammer Osnabrück:
Wir fordern die Bundesregierung auf, die überarbeitete GOÄ zügig umzusetzen und dabei die ärztliche Selbstverwaltung als Verhandlungspartner zu respektieren. Eine moderne Gebührenordnung ist im Interesse aller Beteiligten – nicht zuletzt der Patientinnen und Patienten.