E-Arztausweis für 400 bis 500 € ? 

Geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vermutlich haben auch Sie in den letzten Tagen die Aufforderung ihrer Ärztekammer bekommen, den elektronischen Arztausweis zu beantragen. Wenn Sie damit die Bundesdruckerei beauftragen, werden 420 Euro für 5 Jahre fällig, bei anderen Anbietern jährlich 100 € nebst einmalig 134 € Bereitstellungsgebühr oder 23,99 im Quartal oder ca. 8 Euro im Monat, ebenfalls auf 5 Jahre zu zahlen.


Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen unterstützt die Anschaffung nur mit 3,60 € im Monat bzw. 11 Euro im Quartal - die Begründung dafür ist, weil man dadurch auch privaten Zusatznutzen haben würde oder der Ausweis auch für andere Leistungen eingesetzt werden kann und bereits anteilig über Gebührenordnungspositionen mitfinanziert wird (beispielsweise Abschnitt (34.8 „Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Rötgenaufnahmen und CT-Aufnahmen“ des EBM). (sic!) Wenn Sie eRezepte, die elektronische AU oder eMedikamentenpläne ausweisen wollen, dann sollten Sie den elektronischen Heilberufeausweis bestellen.

Wenn Sie denken,

  • dass Ihre elektronische Signatur Ihnen gehört,

  • wenn Sie nichts von elektronsicher Überwachung und Mehrarbeit halten,

  • wenn Sie nicht wie in den USA 34 bis 55 % ihrer Arbeitszeit damit verbringen wollen, ihre Notizen in der elektronischen Patientenakte (EHR) zu überprüfen,

  • wenn Sie denken, dass Sie und ihre Helferinnen auch ohne PIN und PUK geschützen Arztausweis auskommen würden,

  • und wenn Sie keinen Assistenten oder eine KI (Künstliche Intelligenz) mit dem Führen der eAkte beauftragen wollen,

    dann sollten Sie den Ausweis nicht bestellen.

Anders als von der Ärzekammer oder von der Bundesdruckrei insinuiert, gibt es keine Verpflichtung zur Bestellung des eArztausweises. Auch dann nicht, wenn Sie bereits an der Telematik Infrastruktur (TI) angeschlossen sind, nur für die oben genannten Projekte ist ab 2021 ist der eAusweis der 2. Generation notwendig. Schon jetzt ist aber absehbar, dass dies erst später erfolgen wird.

Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen: Wenn das BMG, welches sich unlängst den Werbeetat von 900.000 auf 30 Millionen Euro erhöht hat, auf diesen Ausweis besteht, dann sollte es dafür auch die Kosten für den eHeilberufeausweis der G2 Generation komplett übernehmen. Die Beantragung sollte auf rein freiwilliger Basis erfolgen.

Dafür werde ich mich auf der nächsten Kammerversammlung einsetzen.

Dr. Steffen Grüner,

Vorsitzender der Bezirksstelle Osnabrück der Ärztekammer Niedersachsen